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Urheberrechtliches und Hinweise zum Persönlichkeitsrecht

Da diese Bereiche komplex und abhängig von der Rechtssprechung des jeweiligen Landes sind, möchten wir an dieser Stelle gerne die wichtigsten Punkte für die Fallerstellung in CASUS zusammenfassen:

  • Für jegliche Multimediainhalte, die Sie in CASUS einstellen, benötigen Sie die Einwilligung des Urhebers (z.B. durch eine entsprechende Lizenz). Quellen sollten immer mit angegeben werden.
  • Wenn Sie selbst Multimediamaterial erstellen und darauf Personen zu erkennen sind, benötigen Sie deren schriftliche Einwilligung (das gilt sowohl für “echte” PatientInnen, als auch für SchauspielerInnen, KollegInnen, Studierende etc.).
  • Bewahren Sie alle Einwilligungserklärungen so auf, dass Sie nur Ihnen zugänglich sind.
  • Falls ein Einverständnis zurückgezogen wird, müssen Sie sicherstellen, dass alle Materialien dieser Person aus den Fällen entfernt werden.
  • Wenn Sie Ihren Fall anhand einer realen PatientInnengeschichte erstellen, müssen Sie alle Angaben, die Rückschlüsse auf die Person zulassen, verändern, insbesondere Name und Vorname.
  • Bitte beachten Sie bei Einsatz Ihres Falles, ob alle Einwilligungen und Lizenzen diesen Einsatz auch abdecken, insbesondere, wenn Sie Ihren Nutzerkreis erweitern wollen oder einen kommerziellen Einsatz planen.

Weitere Informationen finden Sie hier:


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